erfordert die Verwendung von Piwik einen Cookie-Hinweis nach EU-Recht?
Seit 2009 gibt es eine EU-Richtlinie (offizieller Name: E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG), die einen Hinweis beim Verwenden von Cookies fordert.
Zusätzlich fordert Google seit diesem Sommer von Nutzern von AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange, dass sie einen Cookie-Hinweis auf ihren Webseiten und in Apps einsetzen müssen.
Deshalb möchte ich hier mal eine Diskussion anstossen, inwieweit nur die Verwendung von Piwik mit Hinweis in der Datenschutzerklärung, vorhandener Möglichkeit zum OptOut, Speicherung nur auf dem eigenen Server und Anonymisierung der IP zu einer solchen Hinweispflicht auf die Cookie-Verwendung führen könnte!?
Bei PIWIK genügt der Hinweis in der Datenschutzerklärung. Zudem ist die Cookie-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Von den Behörden ist daher keine Sanktion in Form eines Bußgeldes zu erwarten. Eine Abmahnung der Mitbewerber ist nicht möglich, da es sich bei fehlenden Cookiehinweis nicht um einen Wettberwerbsvorteil handelt bzw. kein Wettbewerbsvorteil unterstellt werden kann. Anders könnte es sein wenn ins Ausland verkauft wird, da dann EU-Recht gültig sein könnte.
Datenschutzerklärung und das Piwik-OptOut sind implementiert.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob man den Nutzer nicht direkt bei “Betreten” der Webseite über die Datenerhebung, und sei sie auch anonymisiert, aufklären muss. Und das erfüllt ein OptOut im Rahmen der Datenschutzerklärung eben nicht!?
Es wird auch ein Cookie angelegt. Sollte die Cookie-Richtlinie mal in nationales Recht umgesetzt sein wird auch für PIWIK der Cookiehinweis pflicht. Derzeit genügt der Hinweis in der Datenschutzerklärung
Die Antwort steht im Telemediengesetz. Auch im Internet steht viel darüber. Derzeit findet sich weder im TMG noch im BDSG eine Pflicht zum Cookiehinweis bzw. zum “Cookie-Banner”. Nur Google verlangt den Hinweis, sofern man Google-Dienste einsetzt.